Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 05.12.2006 - 5 Sa 286/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,14348
LAG Schleswig-Holstein, 05.12.2006 - 5 Sa 286/06 (https://dejure.org/2006,14348)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05.12.2006 - 5 Sa 286/06 (https://dejure.org/2006,14348)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05. Dezember 2006 - 5 Sa 286/06 (https://dejure.org/2006,14348)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,14348) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer als außerordentliche Kündigung ausgesprochenen Verdachtskündigung bzw. Tatkündigung; Begründung einer außerordentlichen Kündigung mit dem dringenden Verdacht einer Straftat; Anfängliche Begründetheit der Verdachtskündigung als Voraussetzung für ein ...

  • Judicialis

    BGB § 626 Abs. 1; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; KSchG § 9; ; KSchG § 10; ; KSchG § 13 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche Kündigung; Verdachtskündigung; Tatkündigung; dringender Tatverdacht; Anhörung des Verdächtigten; Unterschlagung; neue Verdachtsmomente - Abgrenzung zwischen Verdachtskündigung und Tatkündigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • LAG Niedersachsen, 15.06.2004 - 13 Sa 1681/03

    Fehlerhafte Angabe von als Arbeitszeiten gewerteten Reisezeiten als

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 05.12.2006 - 5 Sa 286/06
    Sofern sich der Arbeitnehmer auf eine irrtümliche oder versehentliche Vertragsverletzung beruft, sind Irrtum und Grad der Fahrlässigkeit im Rahmen der Interessenabwägung zu berücksichtigen (LAG Niedersachsen, Urt. v. 15.06.2004 - 13 Sa 1681/03 -, NZA-RR 2004, 574 f.).

    Weil mithin keine vorsätzlich, sondern nur eine fahrlässige Pflichtverletzung vorlag, konnte auf das Abmahnungserfordernis nicht verzichtet werden (vgl. LAG Niedersachsen, Urt. v. 15.06.2004 - 13 Sa 1681/03 -, a.a.O.).

  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 437/02

    Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 05.12.2006 - 5 Sa 286/06
    Unter der Voraussetzung, dass zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung der dringende Tatverdacht vorlag, ist das Gericht nicht gehindert, die zwischenzeitlich, d.h. im Verlaufe des Kündigungsrechtsstreits, nachgewiesene Pflichtwidrigkeit als wichtigen Kündigungsgrund anzuerkennen (BAG, Urt. v. 03.07.2003 - 2 AZR 437/02 -).

    bb) Nichts anderes ergibt sich aus der vom Kläger zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 03.07.2003 - 2 AZR 437/02 - (AP Nr. 38 zu § 626 BGB 'Verdacht strafbarer Handlung').

  • LAG Schleswig-Holstein, 16.04.1998 - 5 TaBV 3/98

    Festhalten an Verdachtskündigung trotz formeller Mängel

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 05.12.2006 - 5 Sa 286/06
    Er kann später bei Abschluss des Ermittlungs- oder Strafverfahrens nur noch eine Tatkündigung aussprechen, soweit dafür die Voraussetzungen vorliegen (LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 16.04.1998 - 5 TaBV 3/98 -, zit. n. Juris).
  • BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 10/92

    Verhaltensbedingte Kündigung - Pflichtenkontrolle

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 05.12.2006 - 5 Sa 286/06
    Entscheidend ist, ob das Fehlverhalten des Arbeitnehmers im Einzelfall geeignet ist, einen ruhig und verständig urteilenden Arbeitgeber zur Kündigung zu bestimmen (vgl. BAG, Urt. v. 21.05.1992 - 2 AZR 10/92 -, BAGE 70, 262; KR-Etzel, 7. Aufl. § 1 KSchG Rn. 398).
  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 62/02

    Kündigung - verhaltensbedingt - Pflegekraft - Geschenkannahme

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 05.12.2006 - 5 Sa 286/06
    a) Ein die Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers rechtfertigender Grund liegt vor, wenn das dem Arbeitnehmer vorgeworfene Verhalten eine Vertragspflicht verletzt, das Arbeitsverhältnis dadurch konkret beeinträchtigt wird, keine zumutbare Möglichkeit anderweitiger Beschäftigung besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Parteien billigenswert und angemessen erscheint (BAG, Urt. v. 17.06.2003 - 2 AZR 62/02 -, EzA § 1 KSchG 'Verhaltensbedingte Kündigung' Nr. 59 m. w. Rspr.-Nachw.).
  • BAG, 10.02.2005 - 2 AZR 189/04

    Ordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 05.12.2006 - 5 Sa 286/06
    Demgegenüber kann eine Verdachtskündigung gerechtfertigt sein, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören, und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (st. Rspr. des BAG, vgl. nur: BAG, Urt. v. 10.02.2005 - 2 AZR 189/04 -, AP Nr. 79 zu § 1 KSchG 1969 m. w. N.; LAG Köln, Urt. v. 19.06.2006 - 2 Sa 1206/05 -, zit. n. Juris).
  • BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 626/93

    Abmahnung; Beteiligung des Personalrats

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 05.12.2006 - 5 Sa 286/06
    Soweit ein steuerbares Verhalten betroffen ist, muss der Kündigung eine erfolglose Abmahnung vorausgehen, es sei denn, sie ist nicht Erfolg versprechend oder die Pflichtverletzung ist so schwer, dass ihre Hinnahme durch den Arbeitgeber von vornherein ausgeschlossen ist (BAG, Urt. v. 18.05.1994 - 2 AZR 626/93 -, AP Nr. 3 zu § 108 BPersVG; KR-Etze, a.a.O., § 1 KSchG Rn. 402).
  • BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 631/02

    Verdachtskündigung - Berücksichtigung nach Ausspruch der Kündigung bekannt

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 05.12.2006 - 5 Sa 286/06
    Die erst nach Ausspruch der Kündigung ermittelten Verdachtsmomente (Indiztatsachen = Aussagen der Zeugen D... und B...) können indessen nicht mehr berücksichtigt werden, da sie erst nach Ausspruch der Kündigung entstanden sind (BAG, Urt. v. 06.11.2003 - 2 AZR 631/02 -, AP Nr. 39 zu § 626 BGB 'Verdacht strafbarer Handlung').
  • LAG Köln, 19.06.2006 - 2 Sa 1206/05

    Nachgeschobene Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 05.12.2006 - 5 Sa 286/06
    Demgegenüber kann eine Verdachtskündigung gerechtfertigt sein, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören, und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (st. Rspr. des BAG, vgl. nur: BAG, Urt. v. 10.02.2005 - 2 AZR 189/04 -, AP Nr. 79 zu § 1 KSchG 1969 m. w. N.; LAG Köln, Urt. v. 19.06.2006 - 2 Sa 1206/05 -, zit. n. Juris).
  • BAG, 18.06.1959 - 2 AZR 585/56

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Abwägung des wichtigen Grundes - Rechtlich

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 05.12.2006 - 5 Sa 286/06
    bb) Nichts anderes ergibt sich aus der vom Kläger zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 03.07.2003 - 2 AZR 437/02 - (AP Nr. 38 zu § 626 BGB 'Verdacht strafbarer Handlung').
  • LAG Hessen, 07.08.2009 - 3 Sa 575/08

    Kündigungserklärungsfrist - Wirksamkeit einer außerordentlichen, fristlosen

    In diesem Fall bleibt dem Arbeitgeber nur noch der Ausspruch einer Tatkündigung, sobald die Voraussetzungen hierfür vorliegen (vgl. BAG 12. Dezember 1984 - 7 AZR 575/83 - BAGE 47, 307 = AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 19 = EzA BGB § 626 nF Nr. 97 zu II 1 d der Gründe; LAG Schleswig-Holstein 05. Dezember 2006 - 5 Sa 286/06 - Rn 37, zitiert nach juris).
  • LAG Hessen, 12.04.2007 - 11 Sa 404/06

    Kündigung wegen nicht erklärbarer Einnahmen aus einer Nebentätigkeit

    Ist die Unwirksamkeit einer Verdachtskündigung (z.B. wegen Versäumung der Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB, mangelhafter Betriebsratsanhörung oder fehlender Anhörung des verdächtigen Arbeitnehmers) festgestellt, kann der Arbeitgeber nach Durchführung weiterer Ermittlungen oder Abschluss des Strafverfahrens nunmehr eine Tatkündigung aussprechen ( LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 5. Dezember 2006 - 5 Sa 286/06 - n. v. - juris ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht